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Was kostet eine tierärztliche Leistung?

(Erläuterung der Gebührenordnung für Tierärzte GOT)

Die legitime Frage nach Kosten einer tierärztlichen Leistung häufigste sich heutzutage zu recht. Im Allgemeinen werden alle tierärztlichen Leistungen in unserer Praxis nach der Gebührenordnung für Tierärzte GOT berechnet. Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz, das für jedermann zugänglich ist. In dieser GOT sind die Gebühren einzeln aufgelistet und dafür werden Preise in Preisstaffeln genannt (Satz 1, Satz 2 und Satz 3).

Jeder Tierarzt ist verpflichtet im Rahmen dieser GOT seine Leistungen abzurechnen, die Unterschreitung des einfachen Satzes ist grundsätzlich verboten, d.h.im Klartext, dass jeder Tierarzt verpflichtet ist, seine Leistung mindestens nach dem einfachen Satz abzurechnen. Aber je nach Schwierigkeitsgrad des Falles, hat er die Möglichkeit bis zum dreifachen Satz abzurechnen.

Zum Schutz der Patientenbesitzer ist der Tierarzt damit aufgefordert statt auf unnötigen Wettbewerb sich auf Kompetenz und modernere Investitionen zu konzentrieren. Für Notfälle außerhalb der Sprechstunde sowie Nachts-, Sonn - und Feiertage ist der zweifache Satz zu berechnen.

Die Preisspanne von Lahmheitsuntersuchung wie oben angezeigt spiegelt sich zwischen einfachen Satz mit 69,29€ und dem dreifachen Satz von 207,87€ und von Kater Kastration zwischen einfachen Satz mit 47,53€ und dem dreifachen Satz von 142,59€ zuzüglich gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die allgemeine Untersuchung ist eine Grundleistung, die immer abzurechnen ist.

Es wird daher sicher schwer sein, unter gegebenen Umständen einen Richter zu vermitteln, man habe eine Untersuchung gemacht, diese aber dann nicht abgerechnet.

Gerne erläutern wir Ihnen unsere Arbeit und unsere Abrechnung.

Soweit die Situation auch medizinisch überschaubar ist sind wir in der Lage ins besonders bei Operationen Ihnen einen ungefähren Kostenschätzung  zu erstellen.

Bitte beachten Sie aber, dass es sich um Lebewesen handelt und  daher exakte Kostenvoranschläge unmöglich sind.

Aber gerne können Sie uns wegen einer Kostenschätzung  einfach kontaktieren.

Zur Bezahlung bei uns haben Sie die Wahl entweder bar oder per EC-Karte Ihre Kosten sofort nach Behandlung oder bei operierten/stationär untergebrachten Tieren bei Abholung zu begleichen, offene Rechnungen erstellen wir nicht.

Um Ihren Tieren optimaler und rascher medizinische Versorgung bieten zu können spielt in meisten Fällen die Behandlungskosten eine Rolle. Verständlicherweise ist es nicht immer möglich auf diese Kosten zu kommen an dem Zeitpunkt  es unerwartet kommt. In dieser Hinsicht ist eine Tierkrankenversicherung eine sehr gute Investition. 

Wir raten für ihr Tier zumindest eine OP-Krankenversicherung abzuschließen, das ermöglicht einem raschen Handeln in ernsten Fall.

Mögliche Tierkrankenversicherungen unter anderem sind.

http://www.agila.de

www.hoeperversicherungen.de/  (Uelzener Versicherung)

Bei Fragen bezüglich der Leistung Übernahme im zweifelfall stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung. Bitte denken sie im Voraus das den Versicherungsschutz erst eintritt nach gewisser Probezeit meisten 3 Monate.